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Zoll deckt illegale Beschäftigung auf

Fünf Arbeitnehmer ohne gültigen Aufenthaltstitel angetroffen

Bei einer Baustellenkontrolle in Meppen haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 16. Mai 2023 fünf illegal beschäftigte Arbeiter angetroffen.

Die Ermittler wollten auf dem Bauvorhaben überprüfen, ob alle Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden sind, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ausländische Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnten.

Im Rahmen der Kontrolle trafen die Beamten fünf Arbeitnehmer an, die mit Montagearbeiten beschäftigt waren. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass die ausländischen Arbeitnehmer keinen Aufenthaltstitel besaßen, der ihnen die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt hätte.

Die Personen haben durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Für die Durchführung der Verfahren sind insgesamt Sicherheitsleistungen in Höhe von 1.500 Euro erhoben worden.

Vom zuständigen Ausländeramt werden die fünf Männer eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage erhalten, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.

Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.

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