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Zoll trifft im Restaurant Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis an

Zoll trifft im Restaurant Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis an

  • Ort und Datum : Münster, 2. Juni 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Münster

  • StrasseHausnummerLinus-Pauling-Weg 1 - 5
  • PLZOrt48155 Münster

Verstecken nützte nichts: Der Zoll in Münster hat am Mittwoch, dem 31. Mai 2023, einen Arbeitnehmer ohne Aufenthaltserlaubnis trotz seines Verstecks in einem Restaurant in Ahaus entdeckt. Sowohl den Arbeitnehmer als auch seinen Arbeitgeber erwartet nun ein Strafverfahren.

Die sechs Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatten in Zusammenarbeit mit zwei Vertretern des Ausländeramts Borken die Arbeitenden in einem Restaurant in Ahaus überprüft.

Eine Person versuchte zunächst, die Küche durch einen Hinterausgang zu verlassen, erblickte dort jedoch einen Zöllner und verschwand wieder im Gebäude. Der Zoll fand den 50-jährigen Arbeitnehmer später in einem Nebenraum, wo er sich kniend hinter einem Heizungsboiler versteckt hatte. Der Grund: Er verfügte über keine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis und hielt sich damit illegal in Deutschland auf.

Die Zöllnerinnen und Zöllner eröffneten ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Arbeitnehmer wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland.

Auch den Arbeitgeber des Mannes, der später im Restaurant eintraf, erwarten ein Straf- und mehrere Ordnungswidrigkeitenverfahren, da er den Mann wissentlich zu Unrecht beschäftigt hatte. Darüber hinaus hatte er auch keine Sozialversicherungsbeiträge für seinen Mitarbeiter abgeführt und die Stunden seines Personals nur sporadisch aufgezeichnet.

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