- Ort und Datum : Osnabrück, 5. Juni 2023

Bei einer Fahrzeugkontrolle in Nordhorn haben Zöllner der Osnabrücker Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 1. Juni 2023 einen illegal beschäftigten Kurierdienstfahrer angetroffen.
Die Ermittler wollten bei der Fahrzeugkontrolle überprüfen, ob der Arbeitnehmer ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet worden ist, der Mindestlohn gezahlt wurde und ob ein ausländischer Arbeitnehmer die entsprechenden Aufenthalts- beziehungsweise Arbeitsgenehmigungen vorweisen konnte.
Dabei trafen die Beamten einen Staatsbürger der Republik Moldau an. Der Kurierdienstfahrer führte einen gefälschten rumänischen Personalausweis und einen Reisepass der Republik Moldau mit. Bei der anschließenden Personenüberprüfung stellten die Ermittler fest, dass der ausländische Arbeitnehmer keinen Aufenthaltstitel besaß, der ihm die Erwerbstätigkeit in Deutschland erlaubt hätte.
Die Person hat durch die rechtswidrige Arbeitsaufnahme ihr dreimonatiges Aufenthaltsrecht verwirkt. Gegen den Kurierdienstfahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und der Urkundenfälschung eingeleitet.
Für die Durchführung des Verfahrens wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 800 Euro erhoben.
Vom zuständigen Ausländeramt wird der Mann eine Ausreiseaufforderung mit der Auflage erhalten, Deutschland bis zu einem bestimmten Termin zu verlassen.
Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit dauern an.