- Ort und Datum : Hamburg, 22. Juni 2023

"Über den Zeitraum 13. bis 16. Juni 2023 verteilt führten Beschäftigte des Hauptzollamts Hamburg - Finanzkontrolle Schwarzarbeit - im Rahmen des EMPACT-Projekts 'Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung durch eine Beschäftigung, Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsarbeit' Prüfungen gemäß §§ 2 ff. Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 14 Mindestlohngesetz in fünf Restaurants und 19 Nagelstudios durch. Dabei wurden insgesamt 120 Arbeitnehmer*innen zu Art und Umfang ihrer Tätigkeit befragt", erklärte Einsatzleiterin Damaris Klotzsche.
"Bereits vor Ort in den Betrieben wurden durch die Beamten und Beamtinnen 23 Strafverfahren eingeleitet. Diese waren hauptsächlich im Bereich des Ausländerrechts zu verzeichnen. Insgesamt wurden gegen 20 Arbeitnehmer Verfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts und des Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Bei zwei dieser Arbeitnehmer bestand zusätzlich der Verdacht des Ausweismissbrauchs gemäß § 281 Strafgesetzbuch, da diese sich den Zöllner*innen gegenüber mit Ausweisdokumenten auswiesen, deren tatsächliche Inhaber sie nicht waren", führte sie weiter aus.
Auch gegen einige festgestellte Arbeitgeber wurden bereits Ermittlungen wegen Verdachts des Verstoßes gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung und der Beitragsvorenthaltung gemäß § 266a Strafgesetzbuch aufgenommen. Weitere Verstöße gegen Arbeitsbedingungen, wie zum Beispiel die Zahlung des jeweiligen Mindestlohns, die Mitführungspflicht von Ausweisdokumenten in besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen und die Stundenaufzeichnungspflicht, wurden ebenfalls aufgedeckt.
Die folgenden Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit zu den jeweils festgestellten Verstößen, insbesondere zu weiteren Arbeitgebern, dauern an.