- Ort und Datum : Lörrach, 29. Juni 2023
Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass einem 53-jährigen Freiburger über einen Zeitraum von etwa drei Jahren von der Agentur für Arbeit und vom Jobcenter Freiburg Arbeitslosengeld I und II in einer Gesamthöhe von mehr als 38.000 Euro ausbezahlt wurden, obwohl er im kompletten Zeitraum einer bezahlten Tätigkeit in der Schweiz nachgegangen war. Der Mann hatte in allen Anträgen und Folgeanträgen die Beschäftigung bewusst nicht angegeben.
Das Amtsgericht Freiburg verhängte deshalb gegen den Beschuldigten auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr wegen Betrugs in vier Fällen. Die Vollstreckung der Haftstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, verbunden mit der Auflage, 5.000 Euro an eine soziale Einrichtung zu bezahlen. Die Verurteilung ist rechtskräftig.
Die geschädigten Behörden werden außerdem die zu Unrecht ausbezahlten Beträge zurückfordern.