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Bauunternehmer zu drei Jahren Haft verurteilt

Bauunternehmer zu drei Jahren Haft verurteilt

  • Ort und Datum : Ulm, 3. Juli 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Ulm

  • StrasseHausnummerMagirusstraße 39/2
  • PLZOrt89077 Ulm

Das Landgericht Stuttgart hat einen 43-jährigen Bauunternehmer aus Mengen (Landkreis Sigmaringen) wegen besonders schwerer Fälle des Nichtabführens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie des Computerbetrugs und der Steuerhinterziehung - unter Einbeziehung einer anderen Strafe - zu einer Haftstrafe von drei Jahren verurteilt.

Wegen Beihilfe sprach das Gericht auch seine Ehefrau schuldig, die zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Das Ermittlungsverfahren gegen den Bruder des Unternehmers und dessen Ehefrau war von der Staatsanwaltschaft wegen deren Abwesenheit abgetrennt worden.

Der Unternehmer hat seinen Mitarbeitern zumindest zum Teil in großem Umfang Schwarzlöhne ausgezahlt, die er in seiner Buchhaltung mittels Scheinrechnungen, die er sich in Berlin besorgte, erfasste. Bei Kontrollen des Zolls nötigte er die aus Osteuropa stammenden Arbeitnehmer, falsche Angaben zur Bezahlung und dem Beschäftigungsverhältnis zu machen.

Im August vergangenen Jahres durchsuchten 170 Einsatzkräfte und Spezialeinheiten in einer abgestimmten Aktion früh morgens mehrere Geschäftssitze und Privatwohnungen des Unternehmers und seiner Mittäter und stellten über 50 Kartons mit Beweismaterial sicher. Der Bauunternehmer wurde festgenommen und saß seitdem in Untersuchungshaft. Dem vorausgegangen war ein Jahr verdeckte Ermittlungsarbeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Ulm.

Der ermittelte Schaden für die Sozialkassen beträgt rund drei Millionen Euro. Das Urteil ist rechtskräftig.

Zusatzinformation

Gegen eine Provision verkaufen Straftäter den Bauunternehmen Rechnungen für Bauleistungen, die sie nie erbracht haben. Damit haben die Baufirmen einen Beleg für die von ihnen gezahlten Schwarzlöhne und können diese gewinnmindernd in der Buchhaltung erfassen. Damit wird der Anschein erzeugt, dass die eigene Schwarzarbeit von Subunternehmen erbracht worden ist. Verlierer sind die Sozialkassen sowie der Fiskus, und damit das Gemeinwesen, dem Beiträge vorenthalten werden.

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