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Münsteraner Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

Münsteraner Zoll überprüft Hotellerie und Gastronomie

  • Ort und Datum : Münster, 4. Juli 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Münster

  • StrasseHausnummerLinus-Pauling-Weg 1 - 5
  • PLZOrt48155 Münster

Am 30. Juni 2023 hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durchgeführt. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.

Im Bereich des Hauptzollamts Münster waren insgesamt an den FKS-Standorten in Münster und Gronau rund 40 Bedienstete im Einsatz, die rund 200 Personen an ihrer Arbeitsstelle zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt haben.

Im Rahmen der verdachtsunabhängigen Kontrollen überprüften die Zöllnerinnen und Zöllner auch die Geschäftsunterlagen der insgesamt an diesem Tag elf kontrollierten Betriebe.

Ersten Erkenntnissen zufolge sind nun in 19 Fällen weitergehende Prüfungen der FKS aufgrund von festgestellten Unregelmäßigkeiten notwendig. "Hierbei geht es in vier Fällen um den Verdacht, gegen die Pflicht zur Zahlung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns von aktuell zwölf Euro pro Stunde verstoßen zu haben. Weiterhin besteht in zwei Fällen der Verdacht der Beitragsvorenthaltung. In vier Fällen liegen Unregelmäßigkeiten bei der Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern vor", erläuterte Pressesprecherin Britta Flothmann.

Auch besteht in einem Fall der Verdacht des Leistungsmissbrauchs, in weiteren acht Fällen geht es um Verstöße gegen die Ausweismitführungspflicht, fehlende Zeitaufschreibungen oder die fehlende Sofortmeldung zur Sozialversicherung.

Die Zöllnerinnen und Zöllner leiteten im Rahmen der Schwerpunktprüfung am Freitag, dem 30. Juni 2023, sieben Strafverfahren sowie 15 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

An die am Wochenende durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.

Zusatzinformation

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung durch die FKS der Zollverwaltung trägt durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigungen des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährige regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen in der jeweiligen Branche.

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