- Ort und Datum : Regensburg, 7. Juli 2023

Vor Kurzem führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Ziel der Überprüfungen war insbesondere die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und des Mindestlohns sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und sogenanntem Leistungsbetrug.
Im Bezirk des Hauptzollamts Regensburg waren 50 Zöllnerinnen und Zöllner im Einsatz und führten im Rahmen ihrer Prüfungstätigkeit rund 230 Personenbefragungen sowie 17 Geschäftsunterlagenprüfungen bei Arbeitgebern durch. In 61 Fällen sind weitere Prüfungen seitens der FKS erforderlich, in acht Fällen kommt es aufgrund von Beitragsvorenthaltungen zu weiteren Ermittlungen durch die FKS. Infolge der Prüfungsmaßnahmen leitete der Zoll insgesamt 16 Ordnungswidrigkeits- sowie ein Strafverfahren ein.
An die durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit besonderes Augenmerk auf die Hotellerie und Gastronomie. Immer wieder werden in diesen personalintensiven Branchen mit stark variierenden Arbeitszeiten und -aufkommen Verstöße in den unterschiedlichsten Manipulations- und Begehungsformen festgestellt.