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Firmeninhaberin zu Geldstrafe verurteilt

Firmeninhaberin zu Geldstrafe verurteilt

  • Ort und Datum : Osnabrück, 11. Juli 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Das Amtsgericht Osnabrück verurteilte eine Firmeninhaberin aus der Kurierdienstbranche wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt zu einer Geldstrafe in Höhe von 4.750 Euro. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 190 Tagessätze festgesetzt hat, gilt die Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Wie Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück ermittelten, hat die Beschuldigte von Juni 2019 bis Dezember 2020 ihren Arbeitnehmern zu Unrecht einen Teil des Arbeitseinkommens als Verpflegungsmehraufwand ausgewiesen, um Sozialversicherungsabgaben und Steuern zu sparen.

Im Rahmen der Ermittlungen wurden Durchsuchungsbeschlüsse vollstreckt. Dabei hat der Lebensgefährte der Verurteilten die eingesetzten Beamten angegriffen und so die Ermittlungen behindert. Der Widerstand gegen die Vollstreckungsbeamten wurde gesondert durch die Staatsanwaltschaft Osnabrück verfolgt.

Es konnte abschließend ermittelt werden, dass die 39-jährige Unternehmerin durch ihr Vorgehen Sozialversicherungsbeiträge von insgesamt mehr als 37.000 Euro hinterzogen hatte.

"Durch diese Vorgehensweise hat die Angeklagte nicht nur versucht, sich einen Vermögensvorteil zu verschaffen, sondern auch einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern innerhalb ihrer Branche", so der Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück, Christian Heyer.

Neben den vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträgen muss die Verurteilte zusätzlich für die Verfahrenskosten aufkommen.

Das Urteil des Amtsgerichts Osnabrück ist noch nicht rechtskräftig.

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