- Ort und Datum : Osnabrück, 4. September 2023

Am Freitag, dem 1. September 2023, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktaktion das Wach- und Sicherheitsgewerbe kontrolliert.
Im Fokus standen dabei sämtliche Aufgabenbereiche dieser Branche, wie beispielsweise Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen und Objektschutz.
Prüfgegenstand waren die Mindestarbeitsbedingungen nach dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Missbrauch von Sozialleistungen, illegale Ausländerbeschäftigung sowie ausbeuterische Arbeitsbedingungen.
Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 40 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Nordhorn, Vechta, Nienburg und Diepholz unterwegs und haben 130 Personen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Nach vorläufigen Ergebnissen gab es sieben Sachverhalte, die weitere Prüfungen erfordern.
Konkret handelte es sich dabei in fünf Fällen um Anhaltspunkte, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde. In einem Fall ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs.
Darüber hinaus besteht in einem weiteren Fall die Vermutung, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.
Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.