- Ort und Datum : Bonn, 5. September 2023

Rund 2.500 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls überprüften am vergangenen Wochenende bundesweit verdachtsunabhängig das Wach- und Sicherheitsgewerbe.
Zugangskontrollen in und vor Supermärkten und Geschäften, der Schutz von Großveranstaltungen und Gebäuden, Kontrollen auf Flug- und Bahnhöfen. All diese Aufgaben werden von Beschäftigten im Wach- und Sicherheitsgewerbe wahrgenommen und wurden durch die Beschäftigten des Zolls überprüft. Dabei stand die korrekte Zahlung des Mindestlohns, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten sowie die Aufdeckung von illegaler Beschäftigung im Fokus.
Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten am Wochenende bundesweit insgesamt rund 6.900 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen und führten bereits mehr als 260 Geschäftsunterlagenprüfungen durch.
Dabei ergaben sich bislang in über 1.600 Fällen erste Hinweise, die weitere Prüfungen durch die FKS erfordern.
Bereits in acht Fällen wurden vor Ort Strafverfahren - hauptsächlich wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt - und in über 80 weiteren Fällen Ordnungswidrigkeitenverfahren - auch hier schwerpunktmäßig wegen Verstößen gegen die Meldepflicht zur Sozialversicherung - eingeleitet.
Nun schließen sich umfangreiche Nachprüfungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen sowie weiteren Geschäftsunterlagen abgeglichen werden.