- Ort und Datum : Dortmund, 19. September 2023
Am 13. September 2023 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises ein Nagelstudio in Siegen. Gleich drei ausländische Angestellte des Nagelstudios konnten keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen.
Die drei Männer wurden wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und einer erkennungsdienstlichen Behandlung bei der Polizei zugeführt, um ihre Identität festzustellen. Dabei stellte sich heraus, dass es sich um vietnamesische Staatsbürger im Alter von 18, 22 und 24 Jahren handelte.
Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.
Nach Überstellung der drei Vietnamesen an die Ausländerbehörde der Stadt Siegen prüft diese nun deren Abschiebung.
Den Feststellungen des Zolls zufolge waren es nicht die ersten Landsleute, die von der vietnamesischen Arbeitgeberin zum Zweck der Erwerbstätigkeit angeworben wurden.
Weil die Arbeitnehmer überdies nicht zur Sozialversicherung gemeldet waren, besteht außerdem der Verdacht, dass Beiträge vorenthalten wurden. Daher durchsuchte der Zoll mit Unterstützung der Polizei das Geschäft und die Wohnung der Inhaberin, um weitere Beweismittel zu sichern. Die weiteren Ermittlungen, darunter die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen und Speichermedien, durch den Zoll dauern an.
Illegale Ausländerbeschäftigung kann mit einer Geldbuße in Höhe von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. Beim Nichtabführen von Sozialabgaben, dem Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, handelt es sich um eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft wird.