- Ort und Datum : Köln, 9. Oktober 2023

253 Personen befragte der Kölner Zoll am 9. Oktober 2023 zu ihrer Arbeit in den Bereichen des Kurier-, Express- und Paketdienstleistungsgewerbes. Mit 93 Einsatzkräften des Zolls wurde seit den frühen Morgenstunden in den Städten Siegburg, Troisdorf, Bonn, Rheinbach, Bergisch Gladbach, Köln, Erftstadt und Wesseling im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung geprüft.
"Die Einsatzkräfte kontrollierten neben der Einhaltung des Mindestlohns die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern", so Maja Welz, Pressesprecherin des Hauptzollamts Köln.
"Nach ersten Erkenntnissen wurde in elf Fällen das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt festgestellt. Das heißt konkret, dass der Arbeitgeber seiner Meldepflicht zur Sozialversicherung nicht nachkam", so Welz weiter.
Die weitere Bilanz der Maßnahme:
- Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in drei Fällen Anhaltspunkte.
- In 23 Fällen gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird.
- Verstöße gegen Stundenaufzeichnungspflicht gab es in zwei Fällen.