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Dortmunder Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier

Dortmunder Zoll nimmt Paketdienstleister ins Visier

  • Ort und Datum : Dortmund, 11. Oktober 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls ging am 9. Oktober 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung verstärkt gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse in der Kurier-, Express- und Paketbranche vor. Im Fokus standen dabei alle Tätigkeiten der Branche, wie das Sammeln, Transportieren und Umschlagen sowie die Zustellung von (Paket-)Sendungen aller Art.

Beim Hauptzollamt Dortmund waren - verteilt auf seine Standorte Gelsenkirchen, Hagen, Siegen und Dortmund - insgesamt 102 Beschäftigte der FKS unterwegs und prüften insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz (seit dem 1. Oktober 2022 gilt in dieser Branche in weiten Teilen der allgemeine Mindestlohn von 12 Euro je Zeitstunde), die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Die Zöllnerinnen und Zöllner befragten insgesamt 319 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen (FKS Dortmund: 45; FKS Gelsenkirchen: 133; FKS Hagen: 97; FKS Siegen: 44) und prüften in 2 Unternehmen Geschäftsunterlagen (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 1; FKS Hagen: 0; FKS Siegen: 1).

Bei den Befragungen und Prüfungen ergaben sich bislang

  • in 26 Fällen der Verdacht auf Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns (FKS Dortmund: 3; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 19; FKS Siegen: 4),
  • in 25 Fällen der Verdacht auf Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen (FKS Dortmund: 2; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 19; FKS Siegen: 4),
  • in 4 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) (FKS Dortmund: 0; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 4; FKS Siegen: 0) und
  • in 7 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in dem die Arbeitnehmer*innen den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben (FKS Dortmund: 1; FKS Gelsenkirchen: 0; FKS Hagen: 5; FKS Siegen: 1).

Zusatzinformation

Mit der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung trägt der Zoll durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren entscheidend zur Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen bei und ermöglicht damit faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen.

Die Prüfungen der FKS erfolgen risikoorientiert. Dabei führen die Beschäftigten des Zolls sowohl stichprobenweise Prüfungen als auch vollständige Prüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers durch.

In besonders von Schwarzarbeit betroffenen Branchen führt die FKS ganzjährig regelmäßig bundesweite, aber auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch und sorgt damit in der jeweiligen Branche für eine besonders hohe Anzahl an Prüfungen.

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