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Osnabrücker Zoll an bundesweiter Prüfung beteiligt

Osnabrücker Zoll an bundesweiter Prüfung beteiligt

  • Ort und Datum : Osnabrück, 27. November 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Der Arbeitsbereich Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls ging am 24. November 2023 im gesamten Bundesgebiet im Rahmen einer verdachtsunabhängigen Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigungsverhältnisse zur Bekämpfung der Clankriminalität vor.

Bei den Prüfungen wurde ein besonderes Augenmerk auf Branchen mit möglichem Bezug zur Clankriminalität gelegt, wie zum Beispiel Cafés, Bars, Shisha-Bars, Wettbüros, Spielstätten, Barber-Shops und den Kfz-Handel.

Die Zöllnerinnen und Zöllner auch des Hauptzollamts Osnabrück prüften dabei, ob Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer und Ausländerinnen die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen beziehungsweise Aufenthaltstitel besitzen und auch, ob die Mindestlöhne eingehalten werden oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen vorliegen. Darüber hinaus stand die Aufdeckung jeglicher steuerrechtlicher Verstöße (zum Beispiel Umsatzsteuer, Tabaksteuer) im Fokus der Prüfungen.

Im Bereich des Hauptzollamts Osnabrück waren 38 Zöllnerinnen und Zöllner in den Regionen Osnabrück, Landkreis Emsland und in der Grafschaft Bentheim unterwegs und haben 22 Betriebe geprüft. Die Prüfungen wurden gemeinsam mit der Polizei, dem Finanzamt und dem Gewerbeaufsichtsamt jeweils mit ihrer Zuständigkeit vorgenommen.

Nach vorläufigen Ergebnissen gab es 17 Sachverhalte, die weitere Prüfungen erfordern.

Konkret handelt es sich dabei in zwei Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen.

In zwei Fällen ermittelt das Hauptzollamt Osnabrück wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in zwölf Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde und in einem Fall, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt und gegen entsprechende Strafvorschriften verstoßen wurde.

Um die Rechtsverstöße weiter aufzuklären, werden weitere Prüfungen- und gegebenenfalls strafrechtliche Ermittlungen durchgeführt.

Neben der Feststellung von Verstößen ging es bei der Schwerpunktprüfung insbesondere darum, delikts- und behördenübergreifend Erkenntnisse über Clanaktivitäten zu gewinnen. Diese Schwerpunktprüfung der Zollverwaltung setzt ein deutliches Zeichen, dass Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung nicht toleriert werden. Vielmehr gilt es, das Unrechtsbewusstsein zu steigern, redliche Betriebe zu schützen sowie einen fairen Wettbewerb sicherzustellen.

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