Presse

Unternehmer zu 120 Tagessätzen verurteilt

Unternehmer zu 120 Tagessätzen verurteilt

  • Ort und Datum : Frankfurt (Oder), 28. November 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Frankfurt (Oder)

  • StrasseHausnummerKopernikusstraße 25
  • PLZOrt15236 Frankfurt (Oder)

Ein Unternehmer aus Eisenhüttenstadt hat im Zeitraum von Dezember 2015 bis April 2020 in insgesamt 51 Fällen einer Arbeitnehmerin den ihr zustehenden Lohn in Höhe des Mindestlohns für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden nicht gewährt. Zudem hat er den ihr zustehenden Lohn nicht der Sozialversicherung gemeldet und damit die angefallenen Beiträge der Sozialversicherung nicht an die Einzugsstelle abgeführt.

Insgesamt hat er Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile der Sozialversicherung in Höhe von über 19.000 Euro nicht entrichtet.

Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) setzte in einem Strafbefehl eine Gesamtgeldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 40 Euro fest.

Der Unternehmer muss neben der Strafe auch die Kosten des Verfahrens übernehmen.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung