- Ort und Datum : Potsdam, 18. Dezember 2023
Ein 43-jähriger Bauunternehmer aus dem Landkreis Oberhavel musste sich vor dem Amtsgericht Zehdenick wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt verantworten und wurde nun zu einer Geldstrafe von 2.000 Euro verurteilt. Zur Last gelegt wurden dem Mann ein verhältnismäßig geringer Sozialversicherungsschaden von 330 Euro.
"Der Arbeitgeber zahlte seinen beiden Angestellten im Maler- und Lackiererhandwerk über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg nicht den gesetzlichen Mindestlohn", sagte der Ermittlungsleiter des Strafverfahrens, Sebastian Schulz. "Auf diese Weise entstand eine Mindestlohnunterschreitung von 1.620,08 Euro. Dies führte zu einem gesonderten Ordnungswidrigkeitenverfahren, welches bereits im August 2022 mit einem Bußgeld von 3.600 Euro rechtskräftig abgeschlossen wurde", so Schulz weiter.
Den Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Potsdam vorausgegangen war eine Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), bei der zunächst im Rahmen einer Personenbefragung eines Arbeitnehmers Unregelmäßigkeiten in Bezug auf den bundeseinheitlichen Branchen-Mindestlohn im Maler- und Lackiererhandwerk festgestellt wurden. Die weiteren Ermittlungen führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit am Standort Neuruppin.