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Freiheitsstrafe für Mann aus Cloppenburg

Freiheitsstrafe für Mann aus Cloppenburg

  • Ort und Datum : Osnabrück, 18. Dezember 2023

Herausgeber

Hauptzollamt Osnabrück

  • StrasseHausnummerMeller Straße 272
  • PLZOrt49082 Osnabrück

Das Amtsgericht Cloppenburg verurteilte einen Leistungsbezieher aus Cloppenburg wegen Betrugs zu einer Einzelstrafe von vier Monaten Haft aufgrund von Ermittlungen des Hauptzollamts Osnabrück. Wegen weiterer diverser Delikte hat der Mann insgesamt eine Gesamtfreiheitsstrafe von 26 Monaten erhalten.

Der inzwischen rechtskräftig Verurteilte bezog Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Im September 2019 ging der Mann einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, die er dem Leistungsträger nicht mitgeteilt hatte. So konnte er rund 350 Euro Arbeitslosengeld II zu Unrecht kassieren.

Überführt wurde der Leistungsbetrüger durch eine Computerabfrage namens DALEB (Datenabgleich Leistungsempfänger und Beschäftigung). Dies ist ein automatisierter Datenabgleich, bei dem die Bundesagentur für Arbeit und die zugelassenen kommunalen Träger Personen überprüfen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch beziehen. Nach Auswertung dieser Abfrage erfolgte eine Mitteilung des Jobcenters an das Hauptzollamt Osnabrück, woraufhin dies die Ermittlungen aufnahm, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führte.

Der Angeklagte hätte den Leistungsträger sofort benachrichtigen müssen, als er die beruflichen Tätigkeiten aufnahm. Das hatte er trotz entsprechender Hinweise nicht getan.

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