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Festnahme nach Flucht aus Pizzeria

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 5. Januar 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria in Dorsten.

In der Pizzeria wurde unter anderem eine männliche Person arbeitend angetroffen. Als der Mann die Zollbeamten erblickte, versuchte er zu flüchten. Die Beamten konnten ihn aber im Hinterhof der Pizzeria stellen.

Es handelte sich um einen indischen Staatsbürger, der sich mit keinerlei Dokument ausweisen konnte.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte er nicht.

Die Zollbeamten nahmen den Mann im Alter von 31 Jahren vorläufig fest. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet.

Über den weiteren Verbleib der Person entscheidet die zuständige Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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