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Geschäftsführer nach Betrug bei Kurzarbeitergeld zu Haftstrafe verurteilt

Durch Schwarzlohnzahlungen Steuern sowie Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro hinterzogen

Das Landgericht Stuttgart hat am 10. Januar 2022 den 46-jährigen ehemaligen Geschäftsführer einer Waiblinger Zeitarbeitsfirma für medizinisches Fachpersonal wegen Betrugs, Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, Steuerhinterziehung, Urkundenfälschung und Beihilfe zum illegalen Aufenthalt zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Das Urteil gegen den Angeklagten ist bereits rechtskräftig.

Die 28-jährige Lebensgefährtin des Hauptangeklagten, die ebenfalls Geschäftsführerin der Zeitarbeitsfirma war, wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Den Verantwortlichen des Unternehmens war zur Last gelegt worden, im Zeitraum März bis Juli 2020 Kurzarbeitergeld in Höhe von 1,66 Millionen Euro zu Unrecht bezogen zu haben. Weiterhin bestand der Verdacht, dass das Unternehmen durch Schwarzlohnzahlungen Steuern sowie Sozialabgaben in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Euro hinterzogen hatte.

Die Zeitarbeitsfirma vermittelte examinierte Pflegekräfte an Krankenhäuser sowie Alten- und Pflegeheime im gesamten Bundesgebiet. Dabei sollen Zertifikate über die medizinische Ausbildung für einen Teil des eingesetzten Pflegepersonals durch den Geschäftsführer gefälscht worden sein. Bei mindestens einem Dutzend der verliehenen Beschäftigten des Unternehmens soll es sich um Nicht-EU-Bürger gehandelt haben, die ohne gültige Arbeitserlaubnisse in Deutschland beschäftigt wurden.

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart, der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Stuttgart sowie der Kriminalpolizeidirektion Waiblingen gegen das Unternehmen waren im Herbst des Jahres 2020 eingeleitet worden, nachdem die zuständige Bundesagentur für Arbeit Unregelmäßigkeiten bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld angezeigt hatte.

Im Dezember 2020 durchsuchte der Zoll unter Leitung der Staatsanwaltschaft die Geschäftsräume des Unternehmens und die Privatwohnungen der Verantwortlichen. Nachdem die ersten sichergestellten Unterlagen ausgewertet waren, beantragte die Staatsanwaltschaft Stuttgart im Februar 2021 den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls gegen den Hauptangeklagten.

Im Rahmen der sich über mehrere Verhandlungstage erstreckenden Hauptverhandlung bewerteten die Richter der 11. Strafkammer des Landgerichts Stuttgart die Vorwürfe gegen die beiden Angeklagten als erwiesen und schlossen sich in ihrem Urteil nahezu vollständig den Anträgen der Staatsanwaltschaft an.

Während der 46-Jährige die vom Gericht verhängte Strafe akzeptierte, hat sich seine 28-jährige Lebenspartnerin vorbehalten, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.

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