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Jobcenter um 18.500 Euro betrogen

Neun Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt zur Bewährung

Das Amtsgericht Pforzheim verurteilte eine 45-jährige serbische Staatsangehörige zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wegen Betrugs zulasten des Jobcenters Pforzheim. Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt.

Dem seit 14. Dezember 2021 rechtskräftig erlassenen Strafbefehl waren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Karlsruhe und der Staatsanwaltschaft Pforzheim vorangegangen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Serbin in ihren Anträgen auf Zahlung von Entgeltersatzleistungen (unter anderem Arbeitslosengeld) im Zeitraum von über einem Jahr gegenüber dem Jobcenter falsche Angaben gemacht und so eine Überzahlung in Höhe von circa 18.500 Euro verursacht hatte.

Zusatzinformation

Wer bewusst falsche beziehungsweise unvollständige Angaben gegenüber dem Jobcenter macht oder Änderungen nicht beziehungsweise nicht unverzüglich mitteilt und dadurch Leistungen erhält, die ihm nicht zustehen, macht sich wegen Sozialleistungsbetrug strafbar und kann mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden (§ 263 Strafgesetzbuch).

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