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Fünf Personen auf einer Baustelle ohne Aufenthaltsgenehmigung

Anonyme Hinweise halfen Zollbeamten bei der Ermittlung gegen illegale Beschäftigung

Zöllner bei Baustellenkontrolle

Warum verstecken, wenn man nichts auf dem Kerbholz hat? Das fragten sich die erfahrenen Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster während der Überprüfung einer Baustelle im Kreis Steinfurt. Dort stießen sie nämlich auf einen verwaisten Bauplatz und mussten die Anwesenden zunächst suchen. Fünf Personen ohne gültige Aufenthaltsgenehmigungen für Deutschland standen den Zollbeschäftigten der FKS Gronau schließlich gegenüber.

Die Kontrolle war durch anonym eingegangene Hinweise aus der Bevölkerung eingeleitet worden. Als die Zollbeamten vergangene Woche am Geschehen eintrafen, war allerdings anfangs weder etwas zu sehen noch zu hören. Auch nach mehrmaligem Rufen durch die Zollkontrolleure blieb es still. Auf der Toilette und in einem Raum im Obergeschoss fanden die Beamten letztlich insgesamt die fünf Personen, zum Teil in benutzter Arbeitskleidung.

Ein Gespräch mit dem inzwischen erschienenen Bauherrn ergab, dass die bei einer Firma mit Sitz im Ausland angestellten Personen für ihn arbeiteten. Dass sie im Weiteren seines Wissens nach legal in Deutschland seien und er entsprechende Beschäftigungsverträge vorzeigen könne. Da allerdings keine der angetroffenen Personen eine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen konnte, leiteten die Zöllner gegen sie ein Ermittlungsverfahren wegen illegalen Aufenthalts und damit Arbeitens ohne Arbeitsgenehmigung ein. Der Vorfall und die Reisepässe der Beschuldigten wurden an das Ausländeramt Steinfurt übermittelt.

Zur Vernehmung am FKS-Dienstort Gronau erschien zwei Tage später der Bauherr samt der fünf Beschuldigten. Er traf eine völlig andere Aussage über Sinn und Zweck der Anwesenheit der Beschuldigten auf seiner Baustelle am besagten Tag. Zwei seien zum Autokauf in Deutschland und drei der Beschuldigten hätten sich die Baustelle angeschaut, um anschließend ein Angebot für Renovierungsarbeiten abgeben zu können - in selbstständiger Tätigkeit und in keinem Zusammenhang mit der ursprünglich von ihm genannten ausländischen Firma.

Er erklärte sich bereit, die Sicherheitsleistung in Höhe von 250 Euro pro Person auszulegen. Im Anschluss an die Vernehmung wurden die fünf illegal eingereisten Personen zum Ausländeramt Steinfurt verbracht, erhielten dort ihre Reisepässe zurück und verließen freiwillig das Land.

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