- Ort und Datum : Dortmund, 24. Februar 2022
Am Vormittag des 22. Februar 2022 kontrollierten Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aus Hagen aufgrund eines Hinweises fünf Arbeitnehmer in einem Friseursalon in Lüdenscheid.
Schnell stellten die Zollbeamten fest, dass einer der Arbeitnehmer, ein türkischer Staatsbürger, illegal im Salon arbeitete und sich damit illegal in Deutschland aufhielt.
Um in Deutschland arbeiten zu dürfen, benötigen türkische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte der Mann nicht.
Gegen den 21-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Das Ausländeramt der Stadt Lüdenscheid entscheidet nun über seinen weiteren Verbleib.
Den Arbeitgeber des Beschuldigten erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Außerdem ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.
Zusätzlich wurden weitere Verstöße festgestellt: Der Mindestlohn wurde bei allen Arbeitnehmern nicht gezahlt, die Arbeitnehmer wurden nicht zur Sozialversicherung gemeldet und es wurden auch keine Stundenaufzeichnungen für sie geführt.
Es besteht der Verdacht des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt. Dies zieht für den Arbeitgeber ein Strafverfahren sowie diverse Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich.