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Transportunternehmer zu Geldstrafe verurteilt

Transportunternehmer zu Geldstrafe verurteilt

  • Ort und Datum : Hamburg, 10. März 2022

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Oliver Bachmann

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Hauptzollamt Hamburg

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Hamburg hat gegen einen in Hamburg-Bergedorf ansässigen Transportunternehmer ermittelt, weil dieser 14 polnische Scheinselbstständige beschäftigt und als Kurierfahrer eingesetzt hatte.

"Um diese Personen nicht als Arbeitnehmer einstellen und versichern zu müssen, halfen er und seine Frau einigen der Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig waren, bei der Gewerbeanmeldung", so Pressesprecher Oliver Bachmann. "Auch stellte der Transportunternehmer Fahrzeuge und Tankkarten zur Verfügung. Die vermeintlichen Subunternehmer brachten außer ihrer Arbeitskraft nichts weiter ein. Aufgrund der fehlenden Anmeldung zur Sozialversicherung fehlte ihnen nicht nur der entsprechende Versicherungsschutz. Die Scheinselbstständigen hatten auch keinerlei Urlaubsansprüche", führte er weiter aus.

Der Sachverhalt wurde durch die Deutsche Rentenversicherung Nord gutachterlich bewertet und als klassische Scheinselbstständigkeit qualifiziert. Deren Berechnung ergab, dass den Krankenkassen und sonstigen Stellen ein Gesamtschaden in Höhe von 347.000 Euro entstanden ist.

"Nach erfolgter Schadensberechnung konnte das Verfahren im Herbst 2020 an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben werden", erklärte Bachmann. Diese klagte den Transportunternehmer anschließend an. Wie nun bekannt wurde, ist er im Dezember 2021 durch das Amtsgericht Hamburg rechtskräftig zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen zu je 35 Euro verurteilt worden.

Zusatzinformation

Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vernichten dauerhaft legale Arbeitsplätze, erhöhen damit die Arbeitslosigkeit und bringen den Staat um Steuern und die Sozialversicherungen um Beiträge.

Über 8.100 Zöllnerinnen und Zöllner gehen bundesweit gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung vor.

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