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Kontrolle in Imbissbetrieb

Kontrolle in Imbissbetrieb

  • Ort und Datum : Dortmund, 16. März 2022

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Andrea Münch

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Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Am 15. März 2022, gegen 20:40 Uhr kontrollierten Streifenbeamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund in Dortmund-Oespel den Auslieferungsfahrer eines Imbissbetriebs.

Nachdem der Mann widersprüchliche Aussagen zu seiner Beschäftigung machte, suchten die Zöllner den Imbissbetrieb auf, um seinen Arbeitgeber zum Beschäftigungsverhältnis zu befragen.

Im Betrieb konnte der Arbeitgeber dann nicht angetroffen werden, jedoch drei weitere Arbeitnehmer:

  • Ein 21-jähriger Inder war ohne gültigen Aufenthaltstitel tätig.
    Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen indische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Er war zwar im Besitz einer portugiesischen Aufenthaltserlaubnis, mit dieser hätte er sich jedoch nur als Tourist in Deutschland aufhalten dürfen.

    Der Mann wurde nach Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen. Nach seiner Vernehmung wurde er gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung in Höhe von 200 Euro entlassen, da keine besonderen Haftgründe vorlagen.

  • Ein 22-jähriger Inder war nur im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, mit der ihm eine Erwerbstätigkeit jedoch nicht erlaubt war. Gegen den Mann wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.
  • Bei einem weiteren 30-jährigen Mitarbeiter und dem 46-jährigen Auslieferungsfahrer, die beide Arbeitslosengeld beziehen, besteht jeweils der Verdacht des Leistungsbetrugs. Beide Männer übten ihre Beschäftigung aus, ohne das zuständige Jobcenter zu informieren.

"Die Beamten staunten am Ende nicht schlecht, als sie Verstöße bei sämtlichen Arbeitnehmern feststellten", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund.

Gegen den Arbeitgeber wird jetzt wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis ermittelt.

Zudem besteht der Verdacht, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht gezahlt wurde. Dem Arbeitgeber drohen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren sowie Bußgelder bis zu 500.000 Euro.

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