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Großer Schlag gegen organisierte Schwarzarbeit

Ermittlungen führten den Osnabrücker Zoll bis nach Polen

Nach monatelangen gemeinsamen Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Osnabrück - Dienstsitz Nordhorn - und der Staatsanwaltschaft Oldenburg gegen vier Beschuldigte wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ist ein großer Schlag gegen die organisierte Schwarzarbeit gelungen.

Im Zeitraum von 2014 bis 2018 sollen die Beschuldigten eine Vielzahl polnischer Staatsangehöriger in ihrem Heimatland angeworben haben, um sie für eine Montage- und Servicefirma aus dem Landkreis Vechta arbeiten zu lassen. Die Arbeitnehmer arbeiteten als Selbstständige oder als polnische Werkvertragsarbeitnehmer in Deutschland.

Aufgrund der Gesamtermittlungen besteht der Verdacht, dass sie tatsächlich als abhängig Beschäftigte anzusehen sind und bei der deutschen Firma als Arbeitnehmer hätten gemeldet werden müssen.

Begonnen hatten die Ermittlungen bereits im Jahr 2019. In einer groß angelegten Dursuchungsaktion wurden die beteiligten Firmen aus dem Landkreis Vechta im September 2019 aufgrund von Beschlüssen des Amtsgerichts Oldenburg durchsucht. Die Fahnder beschlagnahmten dabei umfangreiche Beweismaterialien und führten Vernehmungen von Arbeitskräften durch.

Dabei stellte sich heraus, dass zum Zweck der Einsparung von Sozialabgaben vermeintlich selbstständige Subunternehmer aus Polen beschäftigt wurden, obwohl diese tatsächlich in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis zu dem Auftraggeber standen und somit der Verdacht der Scheinselbstständigkeit vorliegt. Zudem haben sich die Beschuldigten für die Ausführung von Aufträgen Arbeitskräfte von anderen Firmen ausgeliehen. Hierbei handelte es sich um zwei polnische Firmen, die Arbeitskräfte aus Polen anwarben und diese im Rahmen eines Werkvertrags für eine Firma aus dem Landkreis Vechta arbeiten ließ. Erste Anfragen der Ermittler des Hauptzollamts Osnabrück in Polen führten zu dem Ergebnis, dass die beiden polnischen Werkvertragsfirmen wirtschaftlich nicht existent sind.

Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse beantragte die Staatsanwaltschaft Oldenburg im Rahmen einer Europäischen Ermittlungsanordnung die Durchsuchung der Firmenanschriften der beiden Werksvertragsfirmen in Polen. Diese Durchsuchungen führten die Osnabrücker Zöllner gemeinsam mit polnischen Polizeibeamten am 15. März 2022 durch und stellten fest, dass es sich bei den Firmensitzen um Privatwohnungen handelte. Die Werksvertragsfirmen waren zwar gemeldet, aber tatsächlich nicht existent und wirtschaftlich nicht aktiv. Somit dienten sie als Servicefirmen, um Arbeitskräfte anzuwerben.

Nach vorläufigen Berechnungen der Deutschen Rentenversicherung sind Sozialversicherungsabgaben in Höhe von mehr als einer Million Euro von den Beschuldigten nicht bezahlt worden.

Das Ermittlungsergebnis wird in Kürze der Staatsanwaltschaft Oldenburg vorgelegt.

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