- Ort und Datum : Münster, 8. April 2022

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktkontrolle hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Münster am Dienstag, dem 5. April 2022, 127 Friseurgeschäfte und Barbershops in Münster und Umgebung geprüft. Mit insgesamt 57 Einsatzkräften einschließlich zehn Mitarbeitern der Landesfinanzverwaltung Nordrhein-Westfalen wurden dabei rund 375 Personen im Friseurhandwerk geprüft. Die Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung des Zolls.
Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen.
Bis in den späten Nachmittag hinein prüften die Zöllnerinnen und Zöllner im gesamten Münsterland und kamen am Ende auf eine geringe Anzahl an Verstößen. In vier Fällen wurden Ordnungswidrigkeiten festgestellt, in zwei Betrieben Strafverfahren wegen Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in einem Fall wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.
Der Verdacht der Ordnungswidrigkeiten begründet sich in zwei Fällen auf nicht bekannt gegebene Insolvenzeröffnungen und in zwei weiteren auf Arbeitsaufnahme ohne Arbeitsgenehmigung.
In 16 Betrieben konnte die FKS Gronau vor Ort eine Geschäftsunterlagenprüfung vornehmen. Weitere Geschäftsunterlagenprüfungen werden sich im Nachgang anschließen.