- Ort und Datum : Potsdam, 8. April 2022

Am 6. April 2022 beteiligten sich 25 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Potsdam an einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung. Ziel der Maßnahme waren 20 Friseursalons und Barbershops in Potsdam und Brandenburg an der Havel sowie in den Landkreisen Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming und Dahme-Spreewald.
Im Rahmen der Schwerpunktprüfung haben die Zollbediensteten 48 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt. Hierbei lag das Augenmerk insbesondere auf der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, den Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie der illegalen Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern.
"Der gesetzliche Mindestlohn beträgt zurzeit 9,82 Euro je Stunde und gilt auch für das Friseurhandwerk", sagte Andreas Graf, Pressesprecher des Hauptzollamts Potsdam. "Bei Prüfungen von Friseursalons und Barbershops spielen immer wieder Verstöße aus den Bereichen des Sozialversicherungsrechts, des Mindestlohns und der Scheinselbstständigkeit eine Rolle", so Graf weiter.
So auch dieses Mal: Nach ersten Erkenntnissen wurden in vier Fällen die gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge von den Arbeitgebern nicht ordnungsgemäß abgeführt. Weiterhin ergaben die Prüfungen einen Verstoß gegen das Mindestlohngesetz und einen Fall von illegaler Beschäftigung von Ausländern ohne entsprechende Arbeitserlaubnis.
Die weiteren Auswertungen der Prüfungsergebnisse dauern an.