- Ort und Datum : Lörrach, 12. April 2022
In den Landkreisen Lörrach, Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen, im Ortenaukreis sowie in der Stadt Freiburg prüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Lörrach am 5. April 2022 insgesamt 49 Friseursalons und Barbershops. Dabei wurden nicht nur die Geschäftsunterlagen in den Unternehmen ins Visier genommen, auch rund 180 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden zu ihren Arbeitsbedingungen befragt. Die Maßnahme war Teil einer bundesweit angelegten Schwerpunktprüfung dieser Branche.
Die im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Lörrach dazu eingesetzten rund 50 Bediensteten der drei FKS-Standorte Lörrach, Freiburg und Offenburg legten den Fokus vor allem auf die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz, auf einen möglicherweise unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen, wie Arbeitslosengeld I und II, sowie auf die illegale Beschäftigung von ausländischen Angestellten.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, welcher seit 1. Januar dieses Jahres bei 9,82 Euro je Stunde liegt, gilt auch für das Friseurhandwerk.
In rund 30 Fällen stellten die Zöllnerinnen und Zöllner Unstimmigkeiten fest, wozu weitere Ermittlungen notwendig sind. So ergaben sich in 18 Fällen Hinweise darauf, dass der gesetzliche Mindestlohn nicht in korrekter Höhe ausbezahlt wurde. In mutmaßlich vier Fällen wurden die Beiträge an die Sozialversicherungsträger nicht oder nicht in korrekter Höhe abgeführt. Im Fall von zwei befragten, angeblich selbstständigen Personen könnte es sich jeweils um eine Scheinselbstständigkeit handeln. Zwei ausländische Arbeitnehmer wurden angetroffen, welche keine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung vorweisen konnten und deshalb an die zuständige Ausländerbehörde übergeben wurden. Drei befragte Beschäftigte stehen noch im Verdacht, neben Lohnzahlungen unberechtigt Sozialleistungen in Anspruch genommen zu haben. Alle Überprüfungen dauern noch an.