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Festnahme bei Kontrolle einer Gaststätte

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 22. April 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund in den Abendstunden eine Gaststätte in der Stadtmitte von Bottrop.

Dabei wurde unter anderem eine georgische Staatsangehörige bei Zubereitungsarbeiten in der Küche angetroffen. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Die Frau konnte sich mit einem gültigen georgischen Reisepass ausweisen. Dieser berechtigte jedoch lediglich einen Aufenthalt zu touristischen Zwecken. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügte sie nicht.

Die Zollbeamten nahmen die 44-Jährige vorläufig fest. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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