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Gemeinsame Kontrollaktion in Hamm

Zoll, Finanzamt, Stadt und Polizei stellen eklatante Mängel in mehreren Bereichen fest

Am Donnerstag, dem 21. April 2022, führte das Hauptzollamt Bielefeld - Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Hamm - gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt Hamm, dem Finanzamt Hamm und der Polizei Hamm eine gemeinsame Prüfaktion im Innenstadtbereich durch.

Schwerpunkte dieser gemeinsamen Kontrollaktion, die in den Mittagsstunden begann und sich bis in den Nachmittag erstreckte, waren unter anderem die nachhaltige Bekämpfung illegaler Beschäftigung und die Einhaltung der Hygienevorgaben im Beauty-, Imbiss- und Fitnessbereich zum Schutz der Kunden.

Insgesamt ergab die Prüfung der FKS zwei Verdachtsfälle der Schwarzlohnzahlung und viermal den Verdacht von Verstößen gegen die Stundenaufzeichnungspflicht, aus der ein Verdacht auf Mindestlohnunterschreitung hervorging. Außerdem konnten zwei Personen angetroffen werden, die ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel einer Erwerbstätigkeit nachgingen. Gegen sie wurden Strafverfahren wegen Verdachts auf illegalen Aufenthalt eingeleitet, und es wurde jeweils eine Ausreiseaufforderung ausgehändigt.

Nicht minder erfolgreich verliefen die Prüfungen der anderen beteiligten Sicherheitsbehörden. Das Finanzamt Hamm hat jeweils die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung überprüft. Die getroffenen Feststellungen werden nunmehr ausgewertet.

Das Ordnungsamt der Stadt Hamm konzentrierte sich mit seiner Lebensmittelüberwachungsbehörde auf die Prüfung von Bedarfsgegenständen, worunter auch Lacke und Farben fallen. Einem Betrieb wurde durch die Beamten die Nutzung von Acryllacken untersagt, die geltende Bestimmungen nicht erfüllten. Darüber hinaus ergaben sich mehrere Verdachtsfälle, die nun im Laufe der nächsten Woche weiteren Prüfungen und Nachkontrollen unterzogen werden.

Auch das Bauordnungsamt wurde in einem Fall hinzugezogen, da die Sicherheit von Kunden und Mitarbeitern in einem Betrieb nicht gewährleistet war. Der Ausgang eines Rettungswegs war beispielsweise mit Kisten und Kartons versperrt, und die vorhandenen Feuerlöscher besaßen kein gültiges Prüfsiegel. In drei Kosmetikstudios wurden zusätzlich hygienische Mängel vorgefunden. Außerdem fehlte einem Betrieb die Gewerbeanmeldung und einem weiteren Betrieb die Gewerbeummeldung.

In einem der geprüften Imbisse herrschten aus lebensmittelhygienischer Sicht so unhaltbare Zustände, dass der Betreiber zu einer Grundreinigung des Betriebs aufgefordert werden musste. Sollten die Mängel nicht binnen einer Woche behoben sein, werden ordnungsrechtliche Maßnahmen, wie zum Beispiel eine kurzzeitige Schließung oder die Einleitung eines Bußgeldverfahrens, durchgeführt.

Während der Prüfung in einem Einkaufszentrum waren die anwesenden Polizisten zur rechten Zeit am rechten Ort und konnten der Angestellten eines Einzelhandelsgeschäfts schnelle Hilfe leisten, als diese sie aufgrund eines Ladendiebstahls herbeirief. Die Polizeibeamten nahmen eine entsprechende Strafanzeige auf und sprachen der beschuldigten Person einen Platzverweis aus.

Auch zukünftig wird das Hauptzollamt Bielefeld in Zusammenarbeit mit den Kooperationsbehörden weitere Kontrollaktionen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung sowie der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zum Schutz und Wohl der Gesellschaft durchführen.

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