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Stuttgarter Zoll beteiligt sich an bundesweiter Schwerpunktprüfung in der Bauwirtschaft

Zollbeamte entdecken 20 illegal beschäftigte Arbeiter auf Bauvorhaben in Stuttgart-Zuffenhausen

Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe prüften Beamte des Hauptzollamts Stuttgart am 26. April 2022 in Zusammenarbeit mit Kräften der Landespolizei die Arbeitsverhältnisse auf einer Großbaustelle in Stuttgart-Zuffenhausen. Hierbei wurden insgesamt 84 Arbeitnehmer überprüft, die bei 24 verschiedenen Firmen beschäftigt waren.

Bei 20 Personen konnte vor Ort festgestellt werden, dass sie nicht im Besitz eines entsprechenden Aufenthaltstitels waren, der sie zur Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet berechtigt hätte. Die Männer aus Bosnien konnten zum Teil gar keine Aufenthaltstitel beziehungsweise nur Aufenthaltstitel aus anderen EU-Staaten vorweisen, die sie jedoch nicht zur Arbeitsaufnahme in Deutschland berechtigten. Sie wurden zur weiteren Klärung auf mehrere Polizeireviere gebracht und werden nun aufgefordert, unverzüglich aus der Bundesrepublik auszureisen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit ermittelt gegen die Arbeitgeber der Männer. Auch bei den anderen kontrollierten Arbeitern sind im Nachgang weitergehende Prüfungen notwendig, um zu klären, ob den Beschäftigten die jeweils geltenden Mindestlöhne gewährt wurden.

Zusatzinformation

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen, wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro je Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro je Stunde) sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.

Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der jeweiligen branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüber hinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub und die Bereitstellung von Unterkünften als weitere einzuhaltende Arbeitsbedingungen.

Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus ergibt sich für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

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