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Osnabrücker Zoll beendet illegale Beschäftigung auf Baustellen

Bundesweite Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

64 Zöllner*innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Osnabrück kontrollierten am 26. April 2022 mehrere Baustellen in den Regionen Osnabrück, Nordhorn und Diepholz. Die Beamten befragten dabei 375 Arbeitnehmer*innen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen.

Die Prüfungen fanden im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung statt.

Die Aufgaben des Zolls

Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe. Die im Bauhaupt- und Baunebengewerbe bestehenden umfangreichen rechtlichen und tarifvertraglichen Branchenregelungen begründen zudem ebenfalls ein hohes Interesse an der stetigen Überprüfung dieser Branche.

Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewebe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.

Osnabrücker Zöllner stellten bei ihren Kontrollen fest, dass sich sieben Arbeitnehmer illegal in Deutschland aufhielten und ohne erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt wurden. Gegen sie sind Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet worden.

Im Nachgang werden entsprechende Verfahren gegen die Arbeitgeber wegen Verdachts der Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel beziehungsweise ohne gültige Arbeitserlaubnis geprüft.

Darüber hinaus haben sich nach ersten Erkenntnissen in weiteren 35 Fällen Unstimmigkeiten ergeben, die einer weiteren Prüfung bedürfen.

Konkret handelt es sich dabei in vier Fällen um Anhaltspunkte, dass die Betriebe nicht den vorgeschriebenen Mindestlohn zahlen. In zwei Fällen ermittelt das Hauptzollamt wegen Sozialleistungsbetrugs. Darüber hinaus besteht in 26 Fällen die Vermutung, dass gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten verstoßen wurde, und in drei Fällen, dass eine Beschäftigung von Ausländern ohne erforderliche Arbeitsgenehmigung vorliegt.

Um die Rechtsverstöße zu verifizieren und zu ahnden, werden weitere Prüfungs- und Ermittlungsmaßnahmen bei den Arbeitgebern durchgeführt.

"Unsere Kontrollen helfen dabei, dass es nicht zu höheren Ausfällen von Sozialversicherungs- und Steuerbeiträgen, einer stärkeren Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten der Unternehmen, die sich an die gesetzlichen Vorgaben halten, oder auch einer mangelhaften Absicherung bei Krankheit, Arbeitslosigkeit oder für das Alter der Arbeitnehmer*innen kommt ", so Christian Heyer, Pressesprecher beim Hauptzollamt Osnabrück.

Der Mindestlohn in der Baubranche

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. In manchen Branchenzweigen, wie beispielsweise im Elektrohandwerk (12,90 Euro je Stunde) sowie im Gerüstbauhandwerk (12,55 Euro je Stunde), sind spezielle Branchenmindestlöhne zu zahlen.

Die Pflichten der Arbeitgeber

Unabhängig von den branchenspezifischen Regelungen zum Mindestlohn ergibt sich aufgrund der branchenspezifischen Rahmentarifverträge für das Bauhauptgewerbe sowie das Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk die Verpflichtung zur Zahlung von Überstundensätzen, darüber hinausgehenden Entlohnungsbestandteilen (wie Zuschläge für Arbeiten zu besonderen Zeiten, Erschwerniszuschläge und Sondervergütungen), Urlaubsentgelt und -geld sowie die Gewährung von Urlaub. Die Bereitstellung geeigneter Unterkünfte muss ebenfalls eingehalten werden. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus besteht im Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

Die Schwerpunktkontrollen

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet, und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.


Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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