- Ort und Datum : Krefeld, 29. April 2022

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld war zusammen mit Kräften der Kreisordnungsbehörde Viersen sowie der Bezirksregierung Düsseldorf am 26. April 2022 im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Baugewerbe im Großeinsatz.
Auf zwei Großbaustellen befragten die 52 Zöllner*innen der FKS Krefeld und Mönchengladbach insgesamt 218 Personen aus 63 Unternehmen und führten insgesamt 54 Geschäftsunterlagenprüfungen vor Ort durch.
Dabei wurden fünf Verstöße wegen der Nichtzahlung des Mindestlohns festgestellt. In sechs Fällen besteht der Verdacht der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen sowie in zwei Fällen der Verdacht des Betrugs wegen Leistungsmissbrauchs.
Bei drei Personen aus Albanien lagen weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vor. Somit waren sie "illegal" aufhältig und beschäftigt. Die Männer wurden zur weiteren Klärung vernommen und werden nun vom zuständigen Ausländeramt aufgefordert, unverzüglich aus der Bundesrepublik Deutschland auszureisen.
Bei einem weiteren Arbeitnehmer lag zwar eine Aufenthaltserlaubnis vor, jedoch keine Arbeitsgenehmigung. Hier wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Verfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet.
Die Kräfte der Bezirksregierung Düsseldorf überprüften den Arbeitsschutz auf der Baustelle. Die dabei festgestellten Arbeitsschutzverstöße, überwiegend bedingt durch individuelles Fehlverhalten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln, konnten mit den jeweiligen Unternehmen sowie der Bauleitung vor Ort geklärt werden. Die allgemeine Ordnungsbehörde des Kreises Viersen stellte keinerlei Beanstandungen fest.