Zoll

Allgemeine Suche Zu fachlichen und technischen Hinweisen (Verweist auf: Benutzerhinweise)

Nürnberger Zoll nimmt Baustellen ins Visier

170 Personen aus über 90 Betrieben überprüft

Bundesweit überprüfte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls am 26. April 2022 in einer Schwerpunktprüfung die Beschäftigungsverhältnisse auf Baustellen.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.

Im Nürnberg, Fürth und Erlangen waren knapp 60 Beschäftigte des Hauptzollamts Nürnberg im Einsatz und befragten 170 Personen aus über 90 Betrieben zu ihren Arbeitsverhältnissen.

Nach bisherigen Erkenntnissen ergab sich im Bereich des Hauptzollamts Nürnberg unter anderem in 16 Fällen ein Verdacht auf Verstoß gegen den Mindestlohn, in fünf Fällen auf Vorenthalten von Beiträgen zur Sozialversicherung und in 14 Fällen auf Leistungsmissbrauch. Die Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

In elf Fällen wurden Arbeitnehmer in illegalen Arbeitsverhältnissen angetroffen. Bei zwei davon konnte der Zoll die vorgelegten Pässe als Totalfälschung identifizieren und dies zur Anzeige bringen. Die Männer - unter anderem aus Bosnien - waren ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung mit unterschiedlichen Bautätigkeiten beschäftigt. Da somit der Verdacht auf eine Straftat besteht, wurden die Pässe der Bauarbeiter eingezogen. Vernehmungen und weitere Maßnahmen stehen an.

Zusatzinformation

Im Bauhauptgewerbe gilt aktuell der allgemeine gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 9,82 Euro je Stunde. Bei dem Baugewerbe handelt es sich zudem um einen Wirtschaftszweig, für den die besonderen Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweispapieren gelten. Darüber hinaus gilt für das Baugewerbe die Sofortmeldepflicht zur Sozialversicherung.

Die Beschäftigten der FKS stellen durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Arbeitnehmer*innen Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung

Schließen