- Ort und Datum : Bonn, 9. Mai 2022
Am 26. April 2022 haben mehr als 3.200 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung im Baugewerbe kontrolliert. Hierbei wurden knapp 9.400 Arbeitnehmer*innen zu ihren Arbeitsverhältnissen befragt und 600 Arbeitgeber überprüft.
Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung der Branche einen großen Fokus auf das Baugewerbe.
Die Zöllner*innen der FKS sind im Einsatz, um die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II und die illegale Beschäftigung von Ausländern zu überprüfen. Darüber hinaus spielen im Baugewerbe auch die Prüfung der Einhaltung der Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz, die illegale und unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung und die Prüfung von Werkverträgen eine bedeutende Rolle.
Zudem stellen die Zöllner*innen der FKS durch Personenbefragungen und Prüfung der Geschäftsunterlagen fest, welcher Mindestlohn für die einzelnen Beschäftigten Anwendung findet und kontrollieren, ob dieser auch gezahlt wird.
Bei den Kontrollen Ende April 2022 wurden bereits vor Ort über 300 Straf- sowie knapp 280 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. In über 250 Fällen trafen die Beschäftigten des Zolls Arbeitnehmer*innen an, die nicht über die erforderlichen Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen verfügten. In über 1.700 Fällen dauern die Prüfungen der Geschäftsunterlagen noch an.
Die jeweiligen Ergebnisse der Hauptzollämter finden Sie im Bereich Pressemitteilungen.