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Mehrfach kassiert

Zoll deckt Leistungsbetrug auf; 3.600 Euro Geldstrafe für Mann aus dem Raum Osnabrück

Wegen Betrugs hat das zuständige Amtsgericht Bad Iburg einen Leistungsbezieher zu einer Geldstrafe in Höhe von 3.600 Euro verurteilt. Da das Gericht die Geldstrafe überdies auf insgesamt 120 Tagessätze festgesetzt hat, gilt der Verurteilte somit auch als vorbestraft.

Der inzwischen rechtskräftig verurteilte Mann beantragte im April 2021 bei der zuständigen Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld I. Die Arbeitslosenmeldung sollte rückwirkend zum Februar 2021 erfolgen. Entgegen der ihm bekannten Pflicht gab er in dem Antrag nicht an, dass er zwischen Februar und April 2021 zu unterschiedlichen Zeiten bei zwei verschiedenen Arbeitgebern beschäftigt war. Auch eine weitere sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nach der Antragstellung teilte der Mann dem Leistungsträger nicht mit. So konnte er insgesamt rund 1.290 Euro Arbeitslosengeld I zu Unrecht kassieren.

Mithilfe einer automatisierten Prüfung kam der Leistungsträger (Agentur für Arbeit) dem Angeklagten auf die Schliche. EDV-unterstützt werden regelmäßig die von den Arbeitgebern gemeldeten Personaldaten mit den Arbeitslosendaten verglichen. Dabei fiel auf, dass der Mann bei drei verschiedenen Arbeitgebern zu unterschiedlichen Zeiten beschäftigt war.

Da der Verurteilte zeitgleich Arbeitslosengeld I und Gehalt von seinen Arbeitgebern bezog, nahm das Hauptzollamt Osnabrück die Ermittlungen auf, die schließlich zur Anklageerhebung wegen Betrugs durch die Staatsanwaltschaft führten.

"Neben der Geldstrafe muss der Verurteilte die zu viel erhaltenen Beträge selbstverständlich an den Leistungsträger zurückzahlen", so Christian Heyer, Pressesprecher des Hauptzollamts Osnabrück.

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