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Drei Festnahmen bei Baustellenkontrolle

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 12. Mai 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Baustelle in Recklinghausen-Süd. Dabei wurden unter anderem drei Arbeiter auf der Baustelle angetroffen, die nicht über gültige Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten. Es handelte sich um einen georgischen Staatsbürger und zwei aserbaidschanische Staatsbürger.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen georgische und aserbaidschanische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Die drei Personen konnten sich jedoch nur mit ihren Reisepässen legitimieren.

"Einer der Männer versteckte sich im Dachgeschoss des Hauses", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Er hatte wohl gehofft, die Zöllner würden ihn nicht entdecken", so Münch weiter.

Die Zollbeamten nahmen die Männer im Alter von 30, 46 und 50 Jahren vorläufig fest und leiteten Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts ein.

Da keine weiteren Haftgründe, wie zum Beispiel Fluchtgefahr, vorlagen, konnte der georgische Staatsbürger nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Sicherheitsleistung aus dem Gewahrsam entlassen werden.

Über den weiteren Verbleib der Männer entscheidet nun die Ausländerbehörde.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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