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Vier Haftbefehle in Kettenbetrugsverfahren

Zoll durchsucht 35 Wohn- und Geschäftsräume

Schriftzug Zoll auf Dienstfahrzeug

Bereits am Morgen des 15. Mai 2022 vollzog die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Schweinfurt vier Haftbefehle. Im Zusammenhang mit den Tatvorwürfen gegen die festgenommenen Personen durchsuchte der Zoll in den Folgetagen 35 Wohn- und Geschäftsräume vorwiegend im Raum Rhein-Main.

Die Haftbefehle richteten sich gegen zwei Hauptverantwortliche eines Bauunternehmens im südhessischen Kreis Bergstraße sowie gegen zwei Scheinrechnungssteller aus dem Main-Kinzig-Kreis. Den Bauunternehmern wird das Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt, Betrug zulasten der Sozialkassen, Lohnsteuerhinterziehung zur Last gelegt. Gegen die Scheinrechnungssteller besteht der Tatvorwurf hierzu, teils in einstelliger Millionenhöhe, Beihilfe geleistet zu haben.

Die durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Würzburg koordinierten Ermittlungen des Zolls erfolgen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Darmstadt und decken ein stark verwobenes Kettenbetrugsgeflecht auf, in das mehrere Baufirmen als Rechnungskäufer und verschiedene Aussteller von Scheinrechnungen verstrickt sein sollen.

Der Einsatz begann bereits am 15. Mai 2022 in den frühen Morgenstunden des vergangenen Sonntags und findet heute voraussichtlich seinen Abschluss.

Zusammen mit Kräften der Staatsanwaltschaft Darmstadt und der Steuerfahndung Wiesbaden waren zeitweise über 130 Einsatzkräfte aus mehr als zehn verschiedenen Hauptzollämtern im Einsatz. Unterstützung erhielten die Ermittler durch zwei Bargeldspürhunde des Zolls sowie ansässige Polizeidienststellen.

Es wurden umfangreiche Beweismittel sichergestellt sowie Arreste in das Vermögen der Beschuldigten vollstreckt. Ferner wurden knapp 100.000 Euro Vermögenswerte gesichert.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Hauptzollamt Schweinfurt prüft und ermittelt unter anderem sehr komplex gestaltete Missbrauchsformen von Sozialleistungen und illegaler Beschäftigung, wie zum Beispiel Kettenbetrugsgeflechte.

Kettenbetrugsverfahren kennzeichnen sich durch den An- und Verkauf inhaltlich falscher Buchungsbelege, wie beispielsweise Rechnungen über Leistungen, die tatsächlich nicht erbracht wurden (sogenannte Schein- oder Abdeckrechnungen) gegen Provisionszahlungen.

Ziel des An- und Verkaufs von Scheinrechnungen ist die Schaffung eines Schwarzgeldkreislaufs unter Einsparung geltender Sozialabgaben und Steuern. Die Arbeitnehmer der Rechnungskäufer sind meist zu einem zu geringeren Entgelt sozialversichert und werden zusätzlich durch Schwarzgeldzahlungen entlohnt. Dies führt zur Hinterziehung von Lohnsteuer, Sozialkassen- und Sozialversicherungsbeiträgen.

Mehr als ein Viertel der 675 Bediensteten beim Hauptzollamt Schweinfurt sind im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit tätig.

Allgemeine Informationen zur Arbeit des Zolls im Bereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit stehen auch auf www.zoll.de zur Verfügung.

Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

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