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Festnahmen bei Kontrolle einer Gaststätte

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

Am 19. Mai 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund einen Gastronomiebetrieb in Herten. Dabei wurden unter anderem zwei vietnamesische Staatsangehörige bei Zubereitungsarbeiten in der Küche angetroffen.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen vietnamesische Staatsangehörige einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Über einen gültigen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verfügten beide Männer nicht.

Die Zollbeamten nahmen die 37- und 33-Jährigen vorläufig fest. Gegen sie wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Männer verbrachten die Nacht im Polizeigewahrsam.

Die Ausländerbehörde entscheidet nun über ihren weiteren Verbleib.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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