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Hauptzollamt Dortmund prüft Gaststätten

Hauptzollamt Dortmund prüft Gaststätten

  • Ort und Datum : Dortmund, 9. Juni 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Dortmund

  • StrasseHausnummerSemerteichstraße 47 - 49
  • PLZOrt44141 Dortmund

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung führten am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch.

Im Fokus der (verdachtsunabhängigen) Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

88 Zöllner*innen des Hauptzollamts Dortmund kontrollierten 321 Arbeitnehmer*innen und führten 32 Geschäftsunterlagenprüfungen im gesamten Bezirk des Hauptzollamts Dortmund, dessen Geschäftsbereich sich über den östlichen Teil des Ruhrgebiets, das westliche Sauerland bis hin zum Siegerland erstreckt, durch.

Bei den Kontrollen ergaben sich 97 Sachverhalte, die weitere Prüfungen durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit erfordern. Im Einzelnen ergaben sich in

  • 23 Fällen Anhaltspunkte für den Verstoß gegen die Zahlung des Mindestlohns,
  • 24 Fällen Anhaltspunkte für Beitragsvorenthaltung, also keine Anmeldung oder Beitragszahlung an die Sozialversicherungen),
  • 9 Fällen Anhaltspunkte für Ausländerbeschäftigung (ohne Arbeitserlaubnis) und
  • 21 Fällen Anhaltspunkte für Leistungsmissbrauch, in denen die Arbeitnehmer den leistungsgewährenden Stellen ihre Arbeitsaufnahme verschwiegen haben.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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