Presse

Zoll in Krefeld prüft im Gaststättengewerbe

Zoll in Krefeld prüft im Gaststättengewerbe

  • Ort und Datum : Krefeld, 10. Juni 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Krefeld

  • StrasseHausnummerMedienstraße 1
  • PLZOrt47807 Krefeld

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Krefelder Zolls führte am 3. Juni 2022 eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gaststättengewerbe durch. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch die Kontrolleinheiten Verkehrswege (KEV) des Zolls sowie durch die Stadt Neuss und der Ausländerbehörde Krefeld.

Im Fokus der Prüfmaßnahmen standen dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen.

Die Prüfungen fanden im Zuständigkeitsbereich des Hauptzollamts Krefeld bis in die späten Abendstunden statt. Die 37 Zöllner*innen überprüften in 26 Gastronomiebetrieben, davon auch Shisha-Bars, die Beschäftigungsverhältnisse von fast 138 Arbeitnehmer*innen.

Vor Ort wurden bereits Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Beschäftigung eines Ausländers ohne Arbeitsgenehmigung gegen einen Arbeitgeber und einen Arbeitnehmer, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Nichteinhaltung des Mindestlohns sowie ein Strafverfahren wegen illegalen Aufenthalts eingeleitet.

In 33 weiteren Fällen sind weitere Prüfungen hinsichtlich der Einhaltung des Mindestlohns, der Beitragsvorenthaltung, möglicher illegaler Beschäftigung von Ausländern oder Scheinselbstständigkeit sowie des Leistungsmissbrauchs notwendig.

Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.

Das Gaststättengewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 1. Januar 2022 beträgt der allgemeine Mindestlohn 9,82 Euro je Zeitstunde.

Die Kräfte der KEV prüften in den Shisha-Bars steuerrechtlich den Bestand an Wasserpfeifentabak. Die gemachten Feststellungen führten zur Einleitung von Strafverfahren wegen Verdachts der Verwendung nicht versteuerten Tabaks sowie von Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Tabaksteuergesetz.

Die Beschäftigten der Stadt Neuss leiteten in eigener Zuständigkeit vier Ordnungswidrigkeitenverfahren und zwei Strafverfahren, unter anderem wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels, ein.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Hinweis zur Webanalyse und Verwendung von Statistik-Cookies

Wir möchten zur Verbesserung unserer Website das Nutzungsverhalten analysieren und Zugriffsstatistiken erstellen. Dafür werden mit der Webanalyse-Software Matomo statistische Informationen vollständig anonymisiert erfasst und ausgewertet. Ausschließlich mit Ihrer Einwilligung speichern wir dafür ein Statistik-Cookie auf Ihrem Endgerät und greifen auf für diesen Zweck erforderliche Geräteinformationen Ihres Endgerätes zu. Zu keiner Zeit werden diese Daten mit persönlichen Daten in Verbindung gebracht oder an Dritte weitergegeben.

Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Dort ist auch jederzeit der Widerruf Ihrer Einwilligung möglich.
Datenschutzerklärung