Zoll

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Zoll prüfte im Rahmen der europaweiten Joint Action Days

Aktion zum Thema "Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft"

Zöllner bei Durchsuchung

16 Fälle von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung deckten 14 Zöllnerinnen und Zöllner des Hauptzollamts Saarbrücken auf. Am Dienstag, dem 21. Juni 2022, überprüften sie acht Unternehmen und 21 Personen im Saarland und im Raum Kaiserslautern. Im Blickpunkt standen vor allem südostasiatische Staatsangehörige und deren Geschäfte.

Insbesondere vietnamesische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden oftmals mit falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt. Die Einreise nach Deutschland ist dann vielfach illegal. Weil sie in der Regel die hiesige Sprache nicht sprechen und sich hier nun unerlaubt aufhalten, befinden sie sich schnell in einem Abhängigkeitsverhältnis.

Die ersten Überprüfungen führten zu folgenden Verdachtsmomenten:

  • 8 Mal Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
  • 8 Mal Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis
  • 7 Mal unerlaubter Aufenthalt
  • 7 Mal Einschleusen von Ausländern
  • 11 Mal Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz

In einem Fall konnte der Versuch, sich der Prüfung durch Flucht zu entziehen, durch die schnelle und professionelle Reaktion der Zollbeamten verhindert werden. Auch der geleistete Widerstand gegen Vollzugsbeamte während des Fluchtversuchs hatte keinen Erfolg.

In einem anderen Fall stellten die aufmerksamen Kontrollbeamten ein Messer fest, das versteckt am Körper getragen wurde.

Die Personen, die sich nicht ausweisen konnten beziehungsweise keine Aufenthaltsgenehmigung hatten, wurden vorläufig festgenommen.

"Unsere Kontrollen ergeben vielfach, dass die Notlage der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer skrupellos ausgenutzt wird", so Anja Ball, Leiterin des Hauptzollamts Saarbrücken. "Wenn es um diese Form der Ausbeutung geht, spielen oftmals auch andere Deliktsbereiche eine Rolle. Darunter fallen vor allem die unerlaubte Einreise, der unerlaubte Aufenthalt und der Menschenhandel. Deshalb ist eine gute behördenübergreifende Zusammenarbeit extrem wichtig."

Im Zeitraum vom 15. bis 21. Juni 2022 wurden in einer europaweiten Kontrollaktion vornehmlich vietnamesische Personen kontrolliert, um Informationen zur Ausbeutung der Arbeitskraft, Menschenhandel und Zwangsarbeit zu sammeln. Die Aktion zielte darauf ab, kriminelle Gruppen zu bekämpfen und potenzielle Opfer des Menschenhandels zu identifizieren. In Deutschland wurden diese Kontrollen vom Bundeskriminalamt koordiniert, angestoßen wurde die Aktion von Europol.

Zusatzinformation

Durch das 2019 in Kraft getretene Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) zusätzliche Befugnisse erhalten, die sie in die Lage versetzen, noch besser für Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt zu sorgen. Das Gesetz zielt insbesondere darauf ab, Schattenwirtschaft und organisierte Kriminalität zu unterbinden. So können illegale Aktivitäten von Unternehmen früher erkannt und unterbunden werden.

Die Prüfungs- und Ermittlungskompetenz der FKS wurde erweitert, um zum Beispiel folgende Delikte effektiv verfolgen zu können:

  • Bekämpfung von Formen der Zwangsarbeit und der Ausbeutung der Arbeitskraft
  • Prüfung von Dienst- und Werkleistungen auf Online-Plattformen
  • Vorgehen gegen vorgetäuschte Arbeitsverhältnisse und vorgetäuschte selbstständige Tätigkeit
  • Bekämpfung des unberechtigten Kindergeldbezugs
  • Bekämpfung der schweren Wirtschaftskriminalität und der organisierten Kriminalität durch die Schaffung von Ordnungswidrigkeitentatbeständen
  • Vorgehen gegen das Erstellen und Inverkehrbringen von Abdeckrechnungen
  • Bekämpfung des unzulässigen Anbietens der Arbeitskraft zur Schwarzarbeit im öffentlichen Raum, um bereits die Anbahnung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung effektiv verhindern zu können

Außerdem wurde auch der Grundstein zur Verbesserung des Datenaustausches mit den Zusammenarbeitsbehörden gelegt.

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