- Ort und Datum : Münster, 21. Juli 2022

Einen illegal beschäftigten Arbeitnehmer hat das Hauptzollamt Münster am 18. Juli 2022 auf einer Baustelle im nördlichen Münsterland angetroffen. Den 25-jährigen Mann erwarten nun ein Strafverfahren und Ordnungswidrigkeitenverfahren, da er ohne Aufenthalts- und Arbeitstitel die Arbeit aufgenommen hat. Gegen die Firma, die der Auftraggeber und Besitzer des Objekts mit den Bauarbeiten beauftragte, wird ermittelt.
Die drei Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Münster hatten das Objekt zum Zweck einer routinemäßigen Prüfung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz angefahren. Da sie Baumaterialien und aus dem Innenbereich typischen Baulärm wahrnahmen, suchten sie den Eingang auf.
Nachdem ihnen trotz mehrmaligem Klopfen niemand öffnete, der Lärm aber verstummte, kontaktierten die Zollbeamten den Hausbesitzer. Die Kontaktdaten wurden ihnen von einem weiteren sich ausweisenden Mitarbeiter auf dem Außengelände mitgeteilt. Ein weiterer Mitarbeiter kam einige Zeit später auf die Baustelle, um den Beamten zu öffnen.
In der Zwischenzeit hatte sich die allein anwesende Person im Haus im hintersten Keller des Gebäudes versteckt. Wie sich dann herausstellte, konnte sich der Mann, der nicht aus der EU stammte, weder ausweisen noch verfügte er über einen gültigen Aufenthalts- und Arbeitstitel und war damit illegal in Deutschland.
Der Zoll brachte den Mann deshalb sofort zur zuständigen Ausländerbehörde, die ihn zur kurzfristigen Ausreise aus Deutschland aufforderte. Gleichzeitig eröffneten die Zollbeschäftigten ein Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen ihn wegen des illegalen Aufenthalts in Deutschland.
Auch den Arbeitgeber, laut Hausbesitzer ein Unternehmen aus Berlin, erwarten weitere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren. Die Ermittlungen dauern an.