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Auslieferungsfahrer festgenommen

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

In den Abendstunden des 21. Juli 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund eine Pizzeria im Stadtteil Lütgendortmund. Dabei wurde unter anderem ein 37-jähriger Pakistaner angetroffen und kontrolliert.

Der Mann bestritt zunächst, in der Pizzeria zu arbeiten und gab an, als Gast dort zu sein. Die Beamten hatten daran jedoch erhebliche Zweifel.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnten dann Feststellungen getroffen werden, die ihn eindeutig als Auslieferungsfahrer der Pizzeria entlarvten. Dieser Tätigkeit ging er bereits seit fast zwei Monaten nach.

"Warum er sich am Anfang als Gast ausgab, war schnell klar", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Der Mann hatte lediglich einen italienischen Aufenthaltstitel, mit dem er sich als Tourist bis zu 90 Tage hier hätte aufhalten dürfen", so Münch weiter.

Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen Drittstaatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt. Durch die Arbeitsaufnahme ohne entsprechende Genehmigung wird das Aufenthaltsrecht als Tourist verwirkt.

Der Mann wurde nach der Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts vorläufig festgenommen und dem Polizeigewahrsam zugeführt. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung wurde er der zuständigen Ausländerbehörde übergeben, die über den weiteren Verbleib des Mannes entscheidet.

Den Arbeitgeber erwarten nun Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich.

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