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Krefelder Zoll prüft Bau-, Taxi- und Gaststättengewerbe

Hauptzollamt führt Kontrollen gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung durch

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Krefeld prüfte bereits am 22. Juli 2022 das Taxi- und Gaststättengewerbe im Kreis Viersen, in Krefeld und Nettetal sowie am 26. Juli 2022 das Baugewerbe im Stadtgebiet Viersen.

Am Abend des 22. Juli 2022 befragten die Beamten der FKS Krefeld insgesamt 18 Taxifahrer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Bei zwei Fahrern besteht der Verdacht des Betrugs wegen Leistungsmissbrauchs.

Von vier geprüften Gastronomiebetrieben waren zwei ohne Beanstandungen. Sieben illegale Personen aus Albanien wurden angetroffen, bei denen weder eine Aufenthalts- noch eine Arbeitserlaubnis vorlag. Die Männer wurden zur weiteren Klärung an das zuständige Ausländeramt übergeben.
Insgesamt fünf der sieben illegalen Albaner waren in einer Lokalität beschäftigt. Der Inhaber dieser Lokalität beschäftigte außerdem zwei weitere Arbeitnehmer, die noch nicht zur Sozialversicherung angemeldet waren. Gegen den Inhaber wurden noch vor Ort Ermittlungsverfahren hinsichtlich der Meldeverstöße sowie der illegalen Beschäftigung von Ausländern eingeleitet. Da dem Inhaber für den Küchenbereich kein Personal mehr zur Verfügung stand, musste die Gaststätte noch am Abend geschlossen werden.

Auch am 26. Juli 2022 wurden die Zöllner*innen der FKS Mönchengladbach auf einer Baustelle in Viersen fündig. In den Morgenstunden befragten die Beamten insgesamt 25 Arbeitnehmer aus 14 Unternehmen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen.
Dabei wurden zwei türkische Arbeitnehmer und ein kosovarischer Arbeitnehmer ohne eine erforderliche Arbeitsgenehmigung angetroffen.

Gegen die drei Personen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen der Aufnahme einer Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet. Gegen den Arbeitgeber wurde ein Verfahren wegen Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitsgenehmigung eingeleitet.

Weitere Prüfungen bezüglich der Meldungen der angetroffenen Arbeitnehmer zur Sozialversicherung und der Einhaltung des Mindestlohnes dauern noch an.

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