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Hauptzollamt Bielefeld nimmt an bundesweiter Schwerpunktprüfung teil

Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am Mittwoch, dem 3. August 2022, erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.

Daran beteiligt waren auch 59 Zöllner*innen des Hauptzollamts Bielefeld an den Standorten Bielefeld, Herford, Paderborn und Hamm sowie vier Bedienstete von Kooperationsbehörden. Im Rahmen der Prüfung wurden zahlreiche Betriebe überprüft und dabei 247 Arbeitnehmer*innen nach ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt.

Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgen sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Die beteiligten Beamten*innen des Hauptzollamts Bielefeld leiteten dabei vor Ort keinerlei Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren ein.

In 14 Sachverhalten bedarf es jedoch weiterer Prüfungen im Bereich der Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten beziehungsweise dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und in zwei Sachverhalten ergingen Mitteilungen an die zuständige Ausländerbehörde.

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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