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Hamburger Zoll prüft im Beherbergungsgewerbe

Hamburger Zoll prüft im Beherbergungsgewerbe

  • Ort und Datum : Hamburg, 8. August 2022

Herausgeber

Hauptzollamt Hamburg

  • StrasseHausnummerKoreastraße 4
  • PLZOrt20457 Hamburg

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führten am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten Im Fokus des Zolls.

Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

"Insgesamt wurden 20 Hotels aufgesucht und 105 dort tätige hoteleigene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von 45 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Hamburg erfasst", resümierte Pressesprecher Oliver Bachmann. "Dabei wurden in allen aufgesuchten Häusern die Geschäftsunterlagen geprüft."

Im Rahmen dieser Geschäftsunterlagenprüfungen wurden stichprobenweise Stundenaufzeichnungen, Normalmeldungen, Sofortmeldungen und Lohnabrechnungen von 88 Arbeitnehmer*innen überprüft.

In 17 Fällen gab es Verstöße hinsichtlich der Stundenaufzeichnungspflicht und Sofortmeldepflicht (9 mal gegen die Stundenaufzeichnungspflicht; 8 mal gegen die Sofortmeldepflicht).

"Bemerkenswert ist die Tatsache, dass keine Mindestlohnunterschreitungen festgestellt wurden," erklärte Bachmann.

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. “Auf etwaige Folgeprüfungen wurde selbstverständlich hingewiesen“, so Bachmann.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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