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Einsatz gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung

Zoll überprüft Hotels, Pensionen und Gasthöfe bei bundesweiter Schwerpunktprüfung

Die Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit führten am 3. August 2022 erneut eine bundesweite Schwerpunktprüfung durch. Diesmal standen Hotels, Pensionen und Gasthöfe mit Übernachtungsmöglichkeiten im Fokus des Zolls.

Kontrolliert wurde dabei insbesondere die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz, die Einhaltung von sozialversicherungsrechtlichen Pflichten, der unrechtmäßige Bezug von Sozialleistungen, die Einhaltung der Mitführungs- und Vorlagepflichten von Ausweisdokumenten sowie der Aufenthaltsstatus bei der Beschäftigung von Ausländern. Die verdachtsunabhängigen Prüfungen erfolgten sowohl durch Personenbefragungen als auch durch die Prüfung der Geschäftsunterlagen (Lohn- und Finanzbuchhaltung).

Beim Hauptzollamt Duisburg waren über 50 Zöllnerinnen und Zöllner am nördlichen Niederrhein und im westlichen Ruhrgebiet im Einsatz. Insgesamt wurden 136 Personen in 24 Betrieben überprüft.

Parallel fanden auch Geschäftsunterlagenprüfungen der Unternehmen statt. Dabei ergaben sich unter anderem Anhaltspunkte auf folgende Verstöße:

  • in 7 Fällen Beitragsvorenthaltung und -veruntreuung
  • in 3 Fällen Nichteinhaltung des Mindestlohns
  • in 3 Fällen illegale Ausländerbeschäftigung und illegaler Aufenthalt
  • in 3 Fällen Leistungsmissbrauch

In 32 Fällen sind noch weitere Sachaufklärungen erforderlich. Die weiteren Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Duisburg hierzu dauern derzeit noch an.

Neben der Aufdeckung von eventuellen Verstößen dienen die Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch der Sensibilisierung der Arbeitgeber hinsichtlich der Mindestlohnerhöhung. Für die Zeit vom 1. Januar 2022 bis 30. Juni 2022 betrug der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro pro Stunde. Seit dem 1. Juli 2022 gilt die Erhöhung auf 10,45 Euro pro Stunde. Zum 1. Oktober 2022 erhöht sich dieser erneut auf den durch den Bundestag beschlossenen Mindestlohn von 12 Euro pro Stunde. “Auf etwaige Folgeprüfungen wurde selbstverständlich hingewiesen“, so Bachmann.

Zusatzinformation

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

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