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Hinweis führt zu Festnahme

Zoll beendet illegalen Aufenthalt und illegale Beschäftigung

In den frühen Abendstunden des 16. August 2022 überprüften Beamte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Dortmund aufgrund eines Hinweises eine Pizzeria in Bochum.

Unter den angetroffenen Arbeitnehmern befand sich ein bangladeschischer Staatsangehöriger, der als Küchenhilfe beschäftigt wurde. Um einer Beschäftigung nachgehen zu dürfen, benötigen bangladeschische Staatsangehörige einen nationalen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Tätigkeit im Bundesgebiet berechtigt.

Gegenüber den Zollbeamten konnte sich der Mann lediglich mit einem portugiesischen Aufenthaltstitel und einem bangladeschischen Reisepass ausweisen. Über einen gültigen nationalen Aufenthaltstitel für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet verfügte der Mann nicht.

"Der portugiesische Aufenthaltstitel ermöglichte dem Passinhaber lediglich den Aufenthalt im Bundesgebiet zu touristischen Zwecken für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen", so Andrea Münch, Pressesprecherin des Hauptzollamts Dortmund. "Durch die Arbeitsaufnahme ohne entsprechende Genehmigung wurde das Aufenthaltsrecht als Tourist verwirkt", so Münch weiter.

Gegen den 39-Jährigen wurde daher ein Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet. Die Zöllner nahmen ihn vorläufig fest.

Die im Anschluss durchgeführte Fast-ID verlief positiv. Der Mann wurde bereits Anfang des Jahres mit Aliaspersonalien erkennungsdienstlich behandelt. Die Abfrage ergab außerdem eine Ausschreibung zur Festnahme und Abschiebung durch die Ausländerbehörde Bochum.

Der Mann wurde noch am selben Tag zum Sachverhalt vernommen und im Anschluss aufgrund der bestehenden Flucht- und Verdunkelungsgefahr in den Polizeigewahrsam verbracht. Er wurde heute der zuständigen Ausländerbehörde übergeben, die über seinen weiteren Verbleib entscheidet.

Den Arbeitgeber erwarten Verfahren wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung. Ihm droht eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren. Zusätzlich ist ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro möglich.

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